7. In den Schliessfächern zurückgelassene Gegenstände werden zwei Wochen verwahrt und dann entsorgt. Mitgenommene Schlüssel müssen auf dem Postweg zurückgesandt oder persönlich abgegeben werden, bevor der Inhalt des Schliessfaches versendet oder übergeben werden kann.
8. Im Fabrikteil des House of Läderach ist Fotografieren und Filmen nicht gestattet. Im gesamten House of Läderach dürfen Mitarbeiter nur auf Nachfrage gefilmt oder fotografiert werden.
9. Das Konsumieren von mitgebrachten Lebensmitteln oder alkoholischen Getränken ist in keinem Bereich des House of Läderach gestattet.
10. Ausstellungsstücke, Einrichtungsgegenstände oder Waren dürfen nicht entwendet oder beschädigt werden. Alle Besucher haften für durch sie verursachte Schäden.
11. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und zusätzlich mit Hausverbot geahndet.
12. Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, Skateboards, Roller oder Inline Skates dürfen im House of Läderach nicht genutzt werden.